Auslagen
pauschale - die heißt so, weil sie halt pauschaliert ist.
Demnach berechnen wir auch immer brav die
20,00 € gem. Nr. 7002 VV RVG und nicht etwa jeden Brief einzeln. Das ist von Vorteil, weil man sich dann nicht die Mühe machen muss und alle Portokosten aufschreiben muss. Man stelle sich vor, man hat da einen Vorgang der schon seit Jahren läuft und nun endlich abgerechnet wird und man muss die ganzen Portokosten ausrechnen und dann auch noch nachweisen... Andererseits könnte man ja sagen, dass man bei einem solchen Fall doch recht viel Auslagengeld bekommt. Aber so nötig haben's die Anwälte ja dann auch nicht. Und wie sieht das denn aus, wenn man bei die Kostenrechnung eine Auflistung aller rausgegangenen Schreiben beifügt. Als Mandant würde ich denken "die hamm se nemmer alle".
Also egal was ist, immer die 20,00 € nehmen.
Jetzt bekommen wir doch gestern von einem Mandanten eine E-Mail mit folgendem Inhalt:
Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,
bedanke mich für Ihre Kostennote. Ich bitte Sie diese um Ihre
Auslagenpauschale zu kürzen, denn ich denke, dass mit meiner Überweisung über
595,00 € auch die 2 Briefmarken über insgesamt 1,10 € abgedeckt sind.
Ich muss dazu sagen, dass wir in diesem Fall nach Stundenaufwand abgerechnet haben (was ich so aus meiner Ausbildungskanzlei auch nicht kannte). Da kann man ja schon nachvollziehen, dass der nicht noch die 20,00 € Auslagen
pauschale für zwei Briefe, die wir ihm in dieser Angelegenheit geschickt haben, bezahlen will. Aber wir sind ihm schon entgegen gekommen, indem wir halt nicht nach den gesetzlichen Vorschriften des RVG abgerechnet haben (der Streitwert war entsprechend hoch).
Vielleicht hätten wir das in dem Anschreiben, mit dem wir die Kostenrechnung übersendet haben, erwähnen sollen.